Mitliederversammlungen

Rückblick

Mitgliederversammlung vom 22. November 2019

Am 22.11.2019 um 19.30 Uhr findet unser Jährliche Mitgliederversammlung statt!

Die Versammlungspunkte entnehmt bitte den einschlägig bekannten Aushängen!

Mitgliederversammlung vom 18. November 2016


Einladung zur Mitgliederversammlung
des
SV Sankt Marienstern e.V.


Werte Vereinsmitglieder,

wir laden alle Vereinsmitglieder des SV St. Marienstern e.V. zu unser

ordentlichen Mitgliederversammlung am 24.03.2016 um 19:30 Uhr ein !

Der Vorstand

     Werte Vereinsmitglieder, 

wir laden alle Vereinsmitglieder des SV St. Marienstern e.V. zu einer

außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.

      Termin:  Freitag, 18.11.2016 um 19:30 Uhr

            Ort:  Mehrzweckgebäude, Sportplatz Panschwitz-Kuckau

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Wahl des Versammlungsleiters, Bestätigung der Tagesordnung

2. Erläuterung jetziger Stand der Verteilung der Tätigkeiten des ehem. Präsidenten, ‚
daraus folgende Veränderungen

1. Erläuterung der Notwendigkeit der MB-Erhöhung,
daraus folgende Neuaufteilung der MB, Diskussion und Abstimmung

Vorschlag:      
Beh./Pass./Rentner/Gymnastik/Jug. bis 13 Jahre           36,00 €/Jahr
ab 14 Jahre                                                                                                72,00 €/Jahr

(Auf Antrag Ermäßigungen bei Familien mit mehreren Kindern oder Härtefällen)

1. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder:
Andreas Oschika – Vorstand nach § 26 BGB als Schriftführer
Halena Janze – erweiterter Vorstand als Beisitzer

1. Diskussion und Beschluss Satzungsänderung

 Alt:

§9  Vorstand

(1)   Der erweiterte Vorstand besteht aus:

a)      dem Vorstand im Sinn des § 26 BGB

b)      dem Sportwart

c)      dem Vereinsjugendleiter

d)      dem Schriftführer

e)      bis zu 4 Beisitzern

(2)   Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

a)      dem Präsidenten

b)      dem 1. Vizepräsidenten

c)      dem 2. Vizepräsidenten

d)      dem Schatzmeister

(4)   Der Präsident ist einzeln vertretungsberechtigt.
Der Schatzmeister, der 1. und 2. Vizepräsident sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.

§ 12 Vorstandssitzungen

(1)   Der erweiterte Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Präsidenten oder
einem Vizepräsidenten einberufen wurden.
Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.

(3)   Der erweiterte Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Abwesenheit
die der Vertretungsberechtigten nach BGB.

Neu:

§ 9 Vorstand

(1)   Der erweiterte Vorstand besteht aus:

a)      dem Vorstand im Sinn des § 26 BGB

b)      bis zu 4 Beisitzern

(2)   Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus

a)      dem 1. Vorsitzenden

b)      dem 2. Vorsitzenden

c)      dem Schriftführer

d)      dem Schatzmeister

(4)   Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB
sind allein vertretungsberechtigt.

§ 12 Vorstandssitzungen

(1)   Der erweiterte Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden
einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.

(3)   Der erweiterte Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden,
bei dessen Abwesenheit die der Vertretungsberechtigten nach BGB.

  1. Sonstiges und weitere Wortmeldungen

Weitere ergänzende Anträge oder auch Anregungen bitte fristgerecht
(bis spätestens 1 Woche vor dem Versammlungstermin) beim Vorstand einreichen.


Mit Sportlichen Grüßen

Panschwitz – Kuckau,den 28.10.2016

      1.   Vizepräsident/Abtl. Fußball                    René Natusch      

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