Rückblick
Am 22.11.2019 um 19.30 Uhr findet unser Jährliche Mitgliederversammlung statt!
Die Versammlungspunkte entnehmt bitte den einschlägig bekannten Aushängen!
Einladung zur Mitgliederversammlung
des
SV Sankt Marienstern e.V.
Werte Vereinsmitglieder,
wir laden alle Vereinsmitglieder des SV St. Marienstern e.V. zu unser
ordentlichen Mitgliederversammlung am 24.03.2016 um 19:30 Uhr ein !
Der Vorstand
Werte Vereinsmitglieder,
wir laden alle Vereinsmitglieder des SV St. Marienstern e.V. zu einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Termin: Freitag, 18.11.2016 um 19:30 Uhr
Ort: Mehrzweckgebäude, Sportplatz Panschwitz-Kuckau
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Wahl des Versammlungsleiters, Bestätigung der Tagesordnung
2. Erläuterung jetziger Stand der Verteilung der Tätigkeiten des ehem. Präsidenten, ‚
daraus folgende Veränderungen
1. Erläuterung der Notwendigkeit der MB-Erhöhung,
daraus folgende Neuaufteilung der MB, Diskussion und Abstimmung
Vorschlag:
Beh./Pass./Rentner/Gymnastik/Jug. bis 13 Jahre 36,00 €/Jahr
ab 14 Jahre 72,00 €/Jahr
(Auf Antrag Ermäßigungen bei Familien mit mehreren Kindern oder Härtefällen)
1. Wahl der neuen Vorstandsmitglieder:
Andreas Oschika – Vorstand nach § 26 BGB als Schriftführer
Halena Janze – erweiterter Vorstand als Beisitzer
1. Diskussion und Beschluss Satzungsänderung
Alt:
§9 Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) dem Vorstand im Sinn des § 26 BGB
b) dem Sportwart
c) dem Vereinsjugendleiter
d) dem Schriftführer
e) bis zu 4 Beisitzern
(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
a) dem Präsidenten
b) dem 1. Vizepräsidenten
c) dem 2. Vizepräsidenten
d) dem Schatzmeister
(4) Der Präsident ist einzeln vertretungsberechtigt.
Der Schatzmeister, der 1. und 2. Vizepräsident sind jeweils zu zweit vertretungsberechtigt.
§ 12 Vorstandssitzungen
(1) Der erweiterte Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom Präsidenten oder
einem Vizepräsidenten einberufen wurden.
Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
(3) Der erweiterte Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei dessen Abwesenheit
die der Vertretungsberechtigten nach BGB.
Neu:
§ 9 Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand besteht aus:
a) dem Vorstand im Sinn des § 26 BGB
b) bis zu 4 Beisitzern
(2) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Schatzmeister
(4) Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB
sind allein vertretungsberechtigt.
§ 12 Vorstandssitzungen
(1) Der erweiterte Vorstand beschließt in Sitzungen, die vom 1. oder 2. Vorsitzenden
einberufen wurden. Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht notwendig.
(3) Der erweiterte Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden,
bei dessen Abwesenheit die der Vertretungsberechtigten nach BGB.
- Sonstiges und weitere Wortmeldungen
Weitere ergänzende Anträge oder auch Anregungen bitte fristgerecht
(bis spätestens 1 Woche vor dem Versammlungstermin) beim Vorstand einreichen.
Mit Sportlichen Grüßen
Panschwitz – Kuckau,den 28.10.2016
1. Vizepräsident/Abtl. Fußball René Natusch